Optimieren Sie
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Gehaltserhöhung erreicht nicht den gewünschten Effekt
Durch die kalte Steuerprogression führt eine Erhöhung des Bruttogehaltes nicht immer zu der erwünschten Erhöhung des Nettoeinkommens für den Arbeitnehmer. Dazu kommt auf Arbeitnehmerseite die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen. Im Endeffekt erreicht ein Großteil der Gehaltserhöhung den Arbeitnehmer überhaupt nicht. Dieser Effekt ist nicht nur für Arbeitnehmer nachteilig. Arbeitgeber müssen bei Gehaltserhöhungen die direkten und indirekten Lohnnebenkosten in Höhe von 20-25% berücksichtigen.
Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung
Um die, mit einer Gehaltserhöhung einhergehenden, positive und motivierende Wirkungen beim Arbeitnehmer zu erreichen, bietet die NLO innovative Strategien. Durch geschickte Veränderung der Vergütungsarten können für Arbeitgeber die Personalkosten optimiert werden. Beim Arbeitnehmer kommt ein weitaus höherer Gegenwert an, als dies bei einer klassischen Gehaltserhöhung der Fall wäre. Die innovativen Vergütungsbausteine erleichtern den Unternehmen die Gewinnung neuer Mitarbeiter und binden Ihre Leistungsträger. Durch ein insgesamt höheres Nettoeinkommen und Zusatzbausteine, die Mitarbeiter schätzen, steigern Sie deutlich die Attraktivität Ihres Unternehmens. Zusätzlich halten Sie ihre Personalkosten konstant und haben mehr Liquidität für andere Maßnahmen.
Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Möglichkeiten eingeräumt, Arbeitnehmern Zahlungen und Sachleistungen zu gewähren, die steuerbegünstigt bzw. steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung sind. Davon profitiert sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber.
Auch wenn nicht jedes Unternehmen jede der im Folgenden beschriebenen Optimierungsmaßnahmen nutzen kann, können bereits wenige Bausteine zu einer optimalen Verzahnung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen.
Dieser Effekt sorgt für eine tiefere und längere Verbindung.
Die Firmenkarte ist ein beliebter Baustein der innovativen Vergütung. Darauf kann beispielsweise der Sachbezug (pro Mitarbeiter bis zu 44 Euro monatlich) steuer- und sozialversicherungsfrei aufgeladen werden. Zusätzlich können weitere Bausteine aufgeladen werden. Mit der Firmenkarte kann der Arbeitnehmer zwischen Einkaufen, Shoppen und Tanken frei wählen. Die Firmenkarte kann mit dem Firmennamen sowie dem Mitarbeiternamen bedruckt werden und vom Arbeitgeber individuell gestaltet werden.
Nach der einmaligen Erstellung der Firmenkarte wird diese monatlich mit dem gewählten Betrag aufgeladen. Die Firmenkarte bietet maximale Flexibilität da sie in unterschiedlichen Varianten erhältlich ist. Je nach gewünschter Einsatzmöglichkeit kann die Firmenkarte als Mastercard oder als geschlossenes System mit zahlreichen ausgewählten Akzeptanzstellen gestaltet werden. Zu den ausgewählten Akzeptanzstellen zählen namhafte Marken und Einkaufsketten, Onlineshops, Tankstellung und Supermärkte wie z.B. Amazon, Zalando, Ikea, Rewe oder Shell. Das monatliche Guthaben wird automatisch auf den folgenden Monat übertragen, so dass der Mitarbeiter mit seiner Firmenkarte auch für größere Anschaffungen sparen kann.
Während eine Gehaltserhöhung kurzfristig wirkt und schnell in Vergessenheit gerät, hat die Firmenkartenachhaltige Wirkung. Immer wenn der Mitarbeiter mit der Firmenkarte einkauft, tankt oder online Gutscheine erwirbt, wird er an die Leistung des Arbeitgebers erinnert. Durch das individuelle Design Ihrer Firma erreichen Sie als Arbeitgeber eine werbewirksame Botschaft, wenn Ihre Mitarbeiter die Karte einsetzen. Ihr Firmenname wird verbreitet, Freunde oder Bekannte Ihrer Mitarbeiter werden durch die Karte auf Sie als Arbeitgeber aufmerksam.
Mit dem Urteil vom 11.11.2010 hat der BFH die steuerlichen Grundsätze für Warengutscheine vereinfacht. Inzwischen wurden diese Grundsätze auch von der Finanzverwaltung anerkannt. Die Regelungen für Warengutscheine sind auch für die Firmenkarte anwendbar. Da mit der Firmenkarte ausschließlich Waren- oder Dienstleistungen bezahlt werden können, gilt sie als "Universalgutschein". Um die Steuerfreiheit der Firmenkarte zu gewährleisten, darf die Freigrenze von 44,00 Euro nicht überschritten werden.
Auf die Firmenkarte kann der monatliche Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gebucht werden. Dadurch entfällt für den Arbeitnehmer die Steuerpflicht und für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungspflicht. Dadurch, dass der Mitarbeiter mit der Mastercard zwar weltweit einkaufen aber kein Bargeld abheben kann, werden die Voraussetzungen des Sachbezug gewahrt.
Der Höchstbetrag für den Sachbezug beträgt 44 Euro. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, d.h. wenn dieser Betrag überschritten wird ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Bei der Firmenkarte handelt es sich um eine Karte auf Guthabenbasis. Somit kann der Mitarbeiter nur das vorhandene Guthaben ausgeben. Er kann weder die Karte überziehen, noch Schulden auf Kosten des Arbeitgebers machen.
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