Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen der

Betriebliche Altersvorsorge

Was tun wir für Sie?

  1. Erarbeitung eines optimalen Konzeptes nach den individuellen betrieblichen Vorgaben
  2. Gestaltung von Versorgungssystemen: Organisation, Umstrukturierung & Neuordnung mit dem Ziel finanz- und personalpolitischer Optimierung
  3. Die detaillierte Überprüfung bestehender Versorgungswerke – Pensions Check UP
  4. Die Optimierung bestehender Versorgungswerke
  5. Einrichtung neuer Versorgungswerke (Beratung & Unterstützung direkt für die Unternehmensführung)
  6. Beratung aller Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
  7. Beratung im Rahmen etablierter Branchenlösungen - u. a. der Metallrente, Klinikrente, etc.
  8. Angebotsvergleiche verschiedener Versicherungsunternehmen
  9. Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter zum Thema betriebliche Altersvorsorge
  10. Einzelgespräche / individuelle Beratungsgespräche für Mitarbeiter und Führungskräfte
  11. Kommunikation gegenüber Betriebsrat und Mitarbeitern
  12. Individuelle Modelle für leitende Angestellte
  13. Executive Compensation: Entwicklung und Optimierung von innovativen Vergütungskonzepten für die Geschäftsführung (GGF-Versorgung)
  14. Nachbetreuung der Mitarbeiter (bei Änderungen, Kündigungen und Neueinstellungen)
  15. Laufende Informationen zu Änderungen von Rahmendaten (Gesetze, Versicherungsbedingungen etc.) Auskünfte bei Änderungen im Bilanz-, Steuer-, Gesellschafts-, Arbeits- & Versicherungsrecht
  16. Rückdeckung bestehender Pensionszusagen (Optimierung der Pensionsrückstellungen)
  17. Unterstützung bei der Protokollierung der erfolgten Mitarbeiterinformation (Personalakte)
  18. Einbeziehung des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers
  19. Abstimmung mit der internen oder externen Lohnbuchhaltung
  20. Erfassung, Bewertung und Minimierung von Pensionsrisiken bei externen und internen Versorgungsprogrammen und anschließende Harmonisierung und Optimierung
  21. Services im Rahmen des Versorgungsausgleiches - Teilung der Betriebsrentenansprüche
  22. Begleitung der Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf Finanzierung und Investition (CTAs, Pensionsfonds etc.)
  23. Beratung im Rahmen von Modellen, Flexibilisierung von Arbeitskapazitäten (Zeitwertkonten) und Flexibilisierung des Altersrenteneintritts und die sich daraus ergebende Verknüpfung mit der betrieblichen Altersversorgung

Was haben Sie davon?

  1. Realisierung einer bedarfsgerechten Lösung – Harmonisierung / Vereinheitlichung Ihres Versorgungswerks
  2. Entlastung der Personalabteilung durch hoch effiziente organisatorische Unterstützung
  3. Einfache Abwicklung der An- und Abmeldung bzw. von Vertragsänderungen
  4. Haftungsentlastung
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Verwaltung unterschiedlicher Durchführungswege

Wir ermöglichen die zentrale Verwaltung aller Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.

Verwaltung unterschiedlicher Zusageformen

Unterschiedliche Zusagen bedeuten für das Unternehmen die Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren bei der Auswahl in Frage kommender Versorgungslösungen. Wir unterstützen Sie bei der wertgleichen Umwidmung der Zahlungen und überprüfen die versicherungs- und finanzmathematischen Erfordernisse.

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Verwaltung unterschiedlicher Produktgeber

Die ganzheitliche Betreuung durch einen Kooperationspartner ermöglicht Ihnen eine einheitliche Kommunikation den Mitarbeitern gegenüber. Sie stellen sicher, dass der Beratungsprozess den erforderlichen Standards genügt und es keine Abweichungen in der Qualität gibt.

Verwaltung unterschiedlicher Finanzierungsformen

Eine betriebliche Versorgungszusage lässt sich aus Entgeltumwandlung aber auch aus einer Arbeitgeberdotierung finanzieren. Auch die Kombination beider Varianten ist möglich. Wichtig dabei ist, dass die rechtlichen Anforderungen, insbesondere AGG, jederzeit und in vollem Umfang Berücksichtigung finden. Dadurch vermeidet man die Entstehung von Haftungspotenzialen, die unweigerlich mit einer Nachschussverpflichtung versehen sind.

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Standardisierung der Lohnbuchhaltung

Bei der buchhalterischen Erfassung einer betrieblichen Altersversorgung, unabhängig von der Art der Finanzierung, ist es wichtig Standards zu bestimmen. Das beginnt bei der erfolgreichen steuerrechtlichen Kategorisierung und endet bei der korrekten Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen Handhabung. Diese zu definierenden Standards helfen Ihnen dabei die Einrichtung der Vorgänge korrekt umzusetzen und die Fehlerhäufigkeit zu reduzieren.

Verwaltung des Portabilitätsanspruches

Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, die Versorgung übertragen oder übernahmen zu lassen. Das impliziert auch, dass Mitarbeiter, die das Beschäftigungsverhältnis bei Ihnen aufgaben, ihre Anwartschaften haftungsentlastend mitnehmen. Wir stellen die rechtssichere Portierung der Ansprüche sicher.

Defined Contribution / Benefits

Um die betriebliche Altersversorgung nachhaltig als Instrument der Personalpolitik etablieren zu können, bedarf es der analytischen Dotierungsvereinbarung. Welche Bestandteile des Entgeltes können umgewidmet werden – wie erfolgt die Steuerung und Verwaltung?

Entgeltumwandlung /laufender Beitrag

  • Arbeitsvertragliches Entgelt
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Weihnachtsgeld
  • Sonderzahlung
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
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