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Lebensarbeitszeitkonten

Lebensarbeitszeitkonten

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Der demografische Wandel verändert die Arbeitswelt zunehmend und stellt Unternehmen dabei vor große Herausforderungen.

Mit einem Lebensarbeitszeitkonto können sich Arbeitnehmer einen vorgezogenen Ruhestand erarbeiten.

Das Prinzip: Überstunden, nicht genommener Urlaub, Sonderzahlungen des Betriebs oder sonstige Gehaltsbestandteile werden nicht sofort vergütet, sondern auf ein Vorsorgekonto gezahlt. Das Kapital kann steuer- und sozialabgabenfrei umgewidmet werden - Steuern und Sozialabgaben fallen erst in der Auszahlungsphase an, wenn mit dem angesammelten Geld die arbeitsfreie Zeit bis zum offiziellen Renteneintrittsalter überbrückt wird. Es ist aber nicht nur wichtig, die Auswirkungen eines steigenden Rentenalters in den Griff zu bekommen, sondern beispielsweise auch, das Niveau der Mitarbeiterqualifikation und den innerbetrieblichen Wissenstransfer unter den veränderten demografischen Rahmenbedingungen zu sichern.

Lebensarbeitszeitkonten können einen wichtigen Beitrag leisten, diese beiden Herausforderungen zu meistern.

Wie funktioniert ein Lebensarbeitszeitkonto?

Der Mitarbeiter sammelt auf seinem Lebensarbeitszeitkonto Gehaltsbestandteile und / oder bewertete Zeitbestandteile (sog. Einbringungen) steuer- und sozialversicherungsfrei an, um diese für die Finanzierung einer Freistellungsphase zu verwenden. Grundsätzlich mögliche Einbringungen sind sämtliche geldwerten Entgeltbestandteile, wie z. B. Teile des laufenden Entgelts, Bonuszahlungen oder etwa das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Ebenso können die Gegenwerte für Stunden aus Gleitzeitguthaben, Mehrarbeit oder nicht verbrauchte Urlaubstage (über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus) eingebracht werden. Auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge können dem Wertguthaben gutgeschrieben werden. Die genauen Einbringungsmöglichkeiten sowie eine mögliche Partizipation an der Wertentwicklung werden ebenso wie die Verwendungsmöglichkeiten innerbetrieblich festgelegt – ggf. auch auf Basis von tarifvertraglichen Vorgaben. Das auf dem Lebensarbeitszeitkonto angesammelte Wertguthaben ist vom Arbeitgeber gegen Insolvenz zu sichern.

Mitarbeiter profitieren vom Bruttospareffekt

Lebensarbeitszeitkonten ermöglichen ein sogenanntes Bruttosparen. Die Entgelt- bzw. bewerteten Zeitbestandteile fließen brutto wie netto, d. h. steuer- und sozialversicherungsfrei, in das Wertguthaben ein. Damit kommt ein höherer Betrag zur Anlage, als wenn der Mitarbeiter bei gleicher Bruttobelastung privat aus seinem Nettogehalt für einen vorzeitigen Ruhestand sparen würde. Steuern und Sozialversicherungsbeträge werden erst bei Verwendung des Wertguthabens im Rahmen des dann ausgezahlten Freistellungsgehaltes fällig. Neben dem beschriebenen Steuerstundungseffekt kann aber unter Umständen auch eine echte Steuerersparnis erzielt werden. Das ist dann der Fall, wenn der individuelle Steuersatz des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Freistellungsphase niedriger ist als während der Ansparphase.
Im Unterschied zu einer privat angesparten Auszeit bietet ein Zeitwertkonto dem Mitarbeiter zudem den Vorteil, auch während der Freistellungsphase sozialversicherungsrechtlich abgesichert zu sein.

Wichtig:
Während der Mitarbeiter sozialversicherungsfrei anspart, ist der Arbeitgeber zur Sicherstellung des Insolvenzschutzes gesetzlich verpflichtet, seinen auf das Arbeitsentgeltguthaben entfallenden Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sofort in das Wertguthaben des Mitarbeiters einzustellen.

Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) hat das Ziel, eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. Hierfür ist in Deutschland eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. § 7bff SGB IV erforderlich. Flankierend können hierzu Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abgeschlossen werden.

Auf Basis einer Wertguthabenvereinbarung wird Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber geführten Wertguthaben angespart, verzinst und im Falle einer Freistellung oder bei Teilzeit durch den Arbeitgeber wieder ausgezahlt. Das Wertguthaben muss in Geld geführt und gegen Insolvenz geschützt sein. Der Nominalwert des eingezahlten Arbeitsentgelts muss durch den Arbeitgeber garantiert sein.

Der Arbeitgeber muss nach § 7d Abs. 1 Satz 1 SGB IV sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungspflichten erfüllen. Er muss den Arbeitnehmer nach § 7d Abs. 2 SGB IV mindestens einmal jährlich in Textform über die Höhe ihres Wertguthabens unterrichten. Der Arbeitnehmer darf nur so viel Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben einbringen, wie er einschließlich der Zinsen zur Finanzierung von Freistellungen bis zum Bezug einer Altersrente benötigt.

Die Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontenmodells ist für Unternehmen ein wirksames Mittel zur Mitarbeiterbindung und - Gewinnung.

Schon bei erstmaliger Einrichtung sollten alle Gestaltungskomponenten sorgfältig und zukunftsorientiert ausgewählt werden. Auch sind während des Bestehens regelmäßig Überprüfungen und gegebenenfalls Anpassungen notwendig. Wir verfügen über umfangreiche, langjährige Erfahrungen und zeigen Ihnen, ausgehend von Ihren Ideen und Anforderungen, Möglichkeiten für einen optimalen Aufbau, Gestaltung, Finanzierung sowie ein bestmögliches Risikomanagement Ihres Kontenmodells.

Die Zahl der Angebote und der Anbieter hat sich in den letzten Jahren deutlich vermehrt und die Beurteilung aller einschlägigen inhaltlichen Fragen ist immer komplexer geworden. Im Rahmen des Zusammenspiels aller gesetzlichen, unternehmensspezifischen, personalpolitischen und versicherungstechnischen Anforderungen ist die Haftungsgefahr für Unternehmen ständig gewachsen.

Wir beraten und betreuen Sie interdisziplinär in alle Fragen rund um das Thema der Lebensarbeitszeitkonten. Dabei sind wir, stets neutral, nicht an bestimmte Produkte oder Versicherer gebunden.

Funktionsweise von Zeitwertkonten

Abgrenzung von Wertguthaben zur betrieblichen und gesetzlichen Altersversorgung

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